Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG)
In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) – aktuelle Fassung, wer wann und wie räumen und streuen muss. Grundsätzlich sind die Anlieger (in der Regel die Eigentümer) für den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück verantwortlich; diese Pflicht kann vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen werden.
Weitere Informationen bietet die Senatsverwaltung auf ihrer Seite Winterdienst in Berlin.
Gehwegklassifizierung und Reinigungsklassen
Welche Gehwege in welcher Reinigungsklasse liegen und wie breit geräumt werden muss, ergibt sich aus den amtlichen Straßenreinigungsverzeichnissen (Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse). Gerne prüfen wir für Ihr Grundstück, welche Pflichten gelten.