Finanzierung
Kosten für Winterdienst und Gartenpflege an Ihrem selbst genutzten Wohnhaus können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigt werden (anteilige Arbeitskosten laut Rechnung, unbare Zahlung). Mieter und Wohnungseigentümer können dies über die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung geltend machen. Bitte klären Sie die Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater.